Die in diesem Dokument verwendete männliche Form bezieht sich auf alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten, ohne eine Benachteiligung oder Ausschluss bestimmter Personen zu implizieren.
1. Geltungsbereich
Die Gästeführerausbildung richtet sich an Interessenten, die künftig als Gästeführer in der Region Dresden Elbland tätig werden wollen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Für die Teilnahme an unserer Gästeführerausbildung gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen, soweit diese dem Vertrag wirksam zu Grunde gelegt wurden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme kann schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail) oder über das Online-Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung, welche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt, erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung (elektronisch) und die Rechnung. Der Vertrag kommt mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den TVED zustande. Die Plätze werden nach zeitlicher Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Im Fall der Überbuchung informiert Sie der TVED unverzüglich; in diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
3. Datenschutz - Nutzung personenbezogener Daten
Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt auf der Basis aktueller Datenschutzgesetze. Den Datenschutzhinweis für Schulungen und Seminare finden sich auf der Website des TVED unter https://www.elbland-dresden.de/qualität-bildung/weiterbildungs-schulungsangebote/. Außerdem erklärt sich der Seminarteilnehmer einverstanden, dass die Teilnehmerliste zum Zweck der besseren Vernetzung der Seminarteilnehmer untereinander, an alle Teilnehmer ausgehändigt werden darf.
4. Leistungen
Die durch den TVED geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Ausschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht durch den TVED wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Insbesondere behält sich der TVED, bzw. dessen ausführenden Gehilfen VHS Dresden vor und wird sich bemühen im Falle der Verhinderung des Dozenten aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall), einen Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.
Für die Teilnahme an der Gästeführerausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Der TVED bzw. die beauftragten Referenten /VHS Dresden stellen den Teilnehmenden Seminarunterlagen zur Verfügung. Diese sind geistiges Eigentum des jeweiligen Herausgebers und dürfen nur mit dessen Genehmigung vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden.
4.1. Absage/Ausfall und Verlegung von Seminaren/ Maßnahmeterminen
Der TVED bzw. der beauftragte Leistungserbringer hat das Recht, aus wichtigen Grunde Seminare zu verschieben. Der TVED informiert unverzüglich, spätestens bis Maßnahmenbeginn, die Teilnehmer. Als wichtiger Grund werden im Besonderen kurzfristiger Ausfall von geplanten Dozenten oder kurzfristiger Wegfall benötigter Infrastruktur angesehen.
Der TVED behält sich das Recht vor, die Gästeführerausbildung bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen. Die Teilnehmer werden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, informiert. In diesem Fall erhalten sie bereits gezahlte Entgelte vollständig zurück. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Der TVED haftet auch nicht für bereits gebuchte Beförderungs- und Übernachtungsleistungen (vergebliche Aufwendungen). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Buchung.
Dem TVED bzw. der beauftragte Leistungserbringer steht das Recht zu, Seminartermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Termine an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Maßnahmendauer liegt. Dem Teilnehmer dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht vom TVED übernommen.
4.2. Wechsel der Durchführungsform
Im Falle höherer Gewalt sind der TVED bzw. der beauftragte Leistungserbringer berechtigt, zwischen Präsenz- und Onlineunterricht zu wechseln. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Brandschäden, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen sowie Infektionskrankheiten (einschließlich Epidemien und Pandemien, wenn das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ feststellt).
4.3. Wechsel von Dozenten/Tutoren
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Gästeführerausbildung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren sowie Änderungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgelts. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt insbesondere nicht vor, wenn die eingesetzten Dozenten/Tutoren über eine fachlich angemessene Qualifikation verfügen.
5. Gebührenfälligkeit und Ausschluss
Die für die Gästeführerausbildung vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren sind in der Ausschreibung angegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sie sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen, falls nicht anders vermerkt, zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung durch den TVED erfolgt rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn feststeht, dass die Weiterbildung nicht mehr aus den in Ziffer 4.1., Abs. 2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Gerät der Teilnehmende mit der Zahlung der Gebühr in Verzug, behält sich der TVED vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6.1. belastet werden. Die Teilnahme an der Gästeführerausbildung ist erst nach Begleichung der Teilnahmegebühr möglich.
6. Rücktritt durch den Teilnehmenden und Ersatzteilnehmender
Der Teilnehmende kann jederzeit von der Anmeldung zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim TVED.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Rücktritts etwaige Buchungen (Bahntickets etc.) im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme auch selbst stornieren müssen und hierfür die Kosten tragen.
6.1. Rechtsfolgen bei Rücktritt durch den Teilnehmenden
Vor Maßnahmenbeginn ist der Rücktritt, nach Maßnahmenbeginn ist eine Kündigung aufgrund der nachfolgenden Bedingungen möglich:
a) Der Teilnehmer kann vom Vertrag schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail), unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen vor Ausbildungsbeginn, zurücktreten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TVED.
b) Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Frist berechnet der TVED eine Stornogebühr in Höhe von dreißig Prozent vom Teilnehmerentgelt.
c) Erfolgt eine Kündigung am Tag des Beginns der Gästeführerschulung oder erscheint der Teilnehmer nicht, so hat er als Schadenersatz das Teilnehmerentgelt in voller Höhe zu zahlen. Nach Beginn der Gästeführerausbildung ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
d) Im Ausnahmefall (z. B. bei nachgewiesener Krankheit) kann der Teilnehmer
entweder eine fristgebundene Gutschrift in Höhe der Kursgebühr (abzüglich der Entgelte für die bereits abgelaufenen Veranstaltungstermine des jeweiligen Kurses)
e) oder eine Rücküberweisung der Kursgebühr (abzüglich der Entgelte für die bereits abgelaufenen Veranstaltungstermine des jeweiligen Kurses sowie abzüglich einer
Stornogebühr von 30 % der Kursgebühr des jeweiligen Kurses)
erhalten.
Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6.2. Ersatzteilnehmender
Sie können jederzeit einen Ersatzteilnehmenden benennen, der in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrages eintritt.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Der TVED ist berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Maßnahme gefährden.
Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer mit der betrags- und fristgemäßen Zahlung des Teilnehmerentgeltes in Verzug geraten ist, wenn er die Maßnahme bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Maßnahme zu befürchten sind.
Er hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche des TVED.
8. Haftung
Für die Durchführung der Gästeführerausbildung werden erfahrene und in den jeweiligen Fachgebieten qualifizierte Referenten ausgewählt. Für erteilten Rat der Referenten, die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte sowie das Material wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen findet auf eigene Gefahr statt.
Der TVED haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TVED oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von TVED gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. TVED haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TVED, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Hausordnung
Die in den Bildungsstätten der VHS geltende Hausordnung, die öffentlich aushängt ist, ist ebenso Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen wie auch die Alarm- und Brandschutzordnung.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, soweit nicht durch Gesetz ein anderer ausschließlicher Gerichtstand vorgeschrieben ist.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Meißen, Stand März 2025