1. Veranstalter
Tourismusverband Elbland Dresden e.V. (TVED)
Dresdner Str. 7, 01662 Meißen
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme kann schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail), über das Anmeldeformular oder über die Anmeldefunktion auf der Internetseite des TVED erfolgen (www.elbland-dresden.de). Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Vertragsbestätigung durch den TVED beim Teilnehmer zustande. Der Versand der Vertragsbestätigung an die Teilnehmer erfolgt nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.
3. Zahlungsbedingungen
Das Teilnehmerentgelt ist vor Beginn der Gästeführerausbildung zu bezahlen. Der Teilnehmer erhält dazu vom TVED eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen, falls nicht anders vermerkt, zur Zahlung fällig ist. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug, behält sich der TVED vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 4.b. belastet werden.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
Vor Maßnahmenbeginn ist der Rücktritt, nach Maßnahmenbeginn ist eine Kündigung aufgrund der nachfolgenden Bedingungen möglich:
a. Der Teilnehmer kann vom Vertrag schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail), unter Einhaltung einer Frist von 14 Werktagen vor Ausbildungsbeginn, zurücktreten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TVED.
b. Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Fristen berechnet der TVED eine Stornogebühr in Höhe von zwanzig Prozent vom Teilnehmerentgelt.
c. Erfolgt eine Kündigung am Tag des Beginns der Gästeführerschulung oder erscheint der Teilnehmer nicht, so hat er als Schadenersatz das Teilnehmerentgelt in voller Höhe zu zahlen.
d. Nach Beginn der Gästeführerausbildung ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ergänzend zum Rücktrittsrecht aus Ziffer 5, Absatz a) bis c) ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, d. h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z. B. Brief, E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurden, zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den
Tourismusverband Elbland Dresden e.V.
Dresdner Str. 7
01662 Meißen
Tel. 03521 76350
Fax: 03521 763540
E-Mail: info@elbland.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Beitrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Absage/Ausfall und Verlegung von Seminaren/ Maßnahmeterminen
a. Der TVED hat das Recht, aus wichtigen Grunde Seminare zu verschieben. Sie informieren unverzüglich, spätestens bis Maßnahmenbeginn, die Teilnehmer. Als wichtiger Grund werden im Besonderen kurzfristiger Ausfall von geplanten Dozenten oder kurzfristiger Wegfall benötigter Infrastruktur angesehen.
b. Der TVED hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen die Gästeführerausbildung abzusagen. Sie informieren unverzüglich, spätestens bis Maßnahmenbeginn, die Teilnehmer. In diesem Falle erhalten diese bereits gezahlte Entgelte voll zurückerstattet.
c. Der TVED steht das Recht zu, Seminartermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Termine an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Maßnahmendauer liegt. Dem Teilnehmer dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht vom TVED übernommen.
7. Wechsel der Durchführungsform
In Fällen von höherer Gewalt ist die VHS und der TVED berechtigt, Wechsel von Präsenz- zu Onlineunterricht und umgekehrt vorzunehmen. Höhere Gewalt ist insbesondere in Fällen von Naturkatastrophen, Brandschäden, Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“
vom Robert-Koch-Institut festgelegt ist), anzunehmen.
8. Wechsel von Dozenten/Tutoren
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Gästeführerausbildung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigender Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes.
Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/ Tutoren eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
9. Ausschluss von der Teilnahme
a. Der TVED ist berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Maßnahme gefährden.
b. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer mit der betrags- und fristgemäßen Zahlung des Teilnehmerentgeltes in Verzug geraten ist, wenn er die Maßnahme bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Maßnahme zu befürchten sind.
c. Er hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche des TVED.
10. Haftung
a. Der TVED haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch; insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des TVED oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Der TVED haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Sie sind nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
11. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Maßnahmenabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Ausbildung gespeichert werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Basis aktueller Datenschutzgesetze, v.a. der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter das Recht, Bildaufnahmen der Seminarbesucher für seine Zwecke (z.B. Newsletter, Geschäftsberichte, o.Ä.) zu verwenden. Davon ausgeschlossen sind Aufnahmen in der VHS Dresden. Außerdem erklärt sich der Seminarteilnehmer einverstanden, dass die Teilnehmerliste zum Zweck der besseren Vernetzung der Seminarteilnehmer untereinander, an alle Teilnehmer ausgehändigt werden darf.
12. Hausordnung
Die in den Bildungsstätten der VHS geltende Hausordnung, die öffentlich aushängt ist, ist ebenso Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen wie auch die Alarm- und Brandschutzordnung.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, soweit nicht durch Gesetz ein anderer ausschließlicher Gerichtstand vorgeschrieben ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.